Art 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines
Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen
einer Behinderung benachteiligt werden.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
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„Hört mir zu, ihr Völker, merkt auf, ihr Bewohner der ganzen Erde!
Hohe und Geringe, Reiche und Arme, die einen wie die anderen rufe ich !“
„Man sieht es doch: Auch der Klügste muss sterben,
genauso wie der unverbesserliche Narr;
was sie besitzen bleibt zurück für andere.
Für immer wird das enge Grab ihre Wohnung
auch wenn sie ganze Länder ihr eigen nannten.
Durch Größe und Reichtum bleibt keiner am Leben;
der Mensch geht also ebenso zu Grund wie das Vieh.“
Die Psalmen: (49/2-13 Leben ist nicht kaufbar –Ein Lied der Korachiter)
Bildquelle: http://4.bp.blogspot.com/-YBr75SLQYPs/TVvPil3pnZI/AAAAAAAAArc/Doae3XQcRKM/s1600/Justitia+a.jpg
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